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Das Kloster Interlaken

Das Kloster Interlaken ist eine ehemalige Augustiner-Chorherren-Propstei in Interlaken, Kanton Bern, Schweiz.
Es wurde um 1130 durch Otto Seliger von Oberhofen am Thunersee, Mitbesitzer des Schlosses Oberhofen gegründet und 1528 aufgehoben.
Geschichte
1133 nahm Kaiser Lothar III. die Propstei unter seinen Schirm. Damit war das Stift Reichskloster und konnte sich Reichsgut ohne die vorherige Einwilligung des jeweiligen Königs einverleiben, was das Kloster weidlich nutzte. 1220 erteilte Kaiser Friedrich II. das Recht zur Wahl des Kastvogts (die 'weltliche' Macht auf dem Bödeli) und 1224 unterstellte er das Kloster dem Schutze der Stadt Bern.
1257 wurde das Frauenkloster erstmalig erwähnt. 1449 wurden schwere Klagen gegen die Predigermönche zu Interlaken laut. Das Kloster wurde als Lasterschule bezeichnet. 1472 wurde wegen „Zwietracht zwischen Nonnen und Mönchen“ ein Generalkapitel abgehalten. Da sich in den folgenden Jahren wenig änderte und das Nonnenkloster gar noch aus Unachtsamkeit abbrannte, wurde 1484 laut päpstlicher Bulle das Frauenkloster unter anderem „wegen Unordnung und Sittenlosigkeit“ aufgehoben. Die Zahl der Chorherren überstieg nie 30, die der Nonnen erreichte zeitweise 300 und betrug bei der Auflösung vom Frauenkloster acht oder neun.
Das Kloster selber wurde am 13. März 1528 an den Staat Bern übergeben und damit auch die Güter, die das Kloster im Laufe der Jahrhunderte 'angehäuft' hatte: Land im Grindelwaldtal von der Scheidegg bis Alpiglen und an den unteren Gletscher reichend, den Jungfrauenberg (die Wengernalp, evtl. Namensgeber für die Jungfrau), den Forst zu Iseltwald, die Kirchen Grindelwald, Gsteig und Sigriswil, mehrere Güter zu Brenzikofen, Oppligen und Otterbach sowie die Kirchensätze Beatenberg, Belp, Bolligen, Erlenbach, Goldswil bei Ringgenberg, Hilterfingen, Leissigen, Lyss, Meiringen, Muri bei Bern, Nieder- und Obergurzelen, Scherzligen, Steffisburg, Thun, Thurnen und Zweisimmen. Dazu kamen an über achtzig Orten Alprechte wie in Grindelwald, Habkern, Mürren, Saxeten, Wengen, im Justistal und auf der Schynigen Platte. Nicht zu verachten waren auch die insgesamt 17.5 Juchart (~6 ha) Rebberge in Amsoldingen, Bern, Gunten, Steffisburg und Thun und seine rigoros von Brienz bis zur Weissenau durchgesetzten Fischrechte.
Dass (erst) die Klosterleute für die Lütschinenumleitung in den Brienzersee sorgten, ist nirgends dokumentiert und höchstwahrscheinlich Legende. Es ist unwahrscheinlich, dass in einem Sumpfgebiet ein (hölzernes) Kloster erstellt wurde. Eher ist davon auszugehen, dass in Urzeiten die Lütschine vielarmig Richtung Brienzersee und Aare floss, so dass das Bödeli oft überführt wurde. Und so wird bereits früh die dortige Bevölkerung begonnen haben, einen in den Brienzersee mündenden Arm durch Abtrennen der sonstigen zum Hauptarm und durch bauliche Massnahmen zu einem 'richtigen' Flussbett auszugestalten und damit das Bödeli trockenzulegen. Dass hierbei die Klosterleute mithalfen, wäre dann aber nur logisch. Diese Vermutung stützt der Entscheid in einem Streit zwischen dem Kloster und den Brüdern Konrad und Walter von Wädiswil vom 8. Juli 1257.
Das Kloster stellte 1272 an die Herren von Unspunnen das Gesuch zum Bau ihres 'Schyss'- oder Spülibachs hin zum Kloster, dies ab der Ableitung aus der Lütschine vom Fuss des Änderbergs über die Allmend von Matten (1237 auch genannt 'aquaeductus de steige', später 'Mühlewuhr').
Wann genau das Kloster begann, den Brienzersee aufzustauen, um die Wasserkraft zu nutzen und die Fischzüge der Äsche 'umzuleiten', ist offen. Bereits 1257 besass das Kloster eine Mühle in Ara mülli dorf (Aarmühle, Marktplatz Interlaken). Vom 21. April 1354 liegt von König Karl IV. die Bestätigung der Fischrechte vor.

Koordinaten: 46° 41′ 14″ N, 7° 51′ 53″ O; CH1903: (632586 / 170752)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Interlaken

Das Augustinerkloster

Auf dem grünen Gelände zwischen den silbern glitzernden Seen entstand im frühen 12. Jahrhundert das Augustinerkloster Interlaken. Zwar fehlt ein eigentlicher Stiftungsbrief. Im Jahre 1133 nahm Kaiser Lothar III. - wie es in einer Urkunde heisst - die kurz zuvor durch den Freiherrn Seliger von Oberhofen gestiftete Propstei in seinen Schirm.

Die politischen Verhältnisse im Aaregebiet waren zu jener Zeit noch recht kompliziert. Schon seit der Völkerwanderung handelte es sich um Grenzland. Alemannen und Burgunder besiedelten die Schweiz und trafen in dieser Gegend aufeinander. Die Grenze bildete sich nicht ein für allemal. Sie war immer wieder umkämpft. Zur Zeit Karls des Grossen (768-814) gehörte die ganze heutige Schweiz zum fränkischen Grossreich. Der "fromme, glorreiche und weise Karl", wie ihn der St. Galler Mönch Notker Balbulus schildert, teilte sein Reich in Grafschaften ein. Auch das Aaregebiet wurde in solche Verwaltungsbezirke zerlegt: Links der Aare erstreckte sich die Landgrafschaft Aarburgund. Sie umfasste das Gebiet vom Bielersee bis zur Stockhornkette und von der Aare bis in das heutige Freiburgerland. Rechts der Aare lag die Landgrafschaft Kleinburgund. Sie war im Westen und Norden von der Aare umgrenzt, während sie im Osten bis an die Luzerner Grenze und im Süden bis gegen Thun reichte. Das Oberland war keiner Landgrafschaft zugeteilt. Es stand unmittelbar unter dem Reich und seinem Vertreter und zerfiel in eine ganze Anzahl Freiherrschaften. Der Grenzcharakter des Aaregebietes wurde verstärkt durch die kirchlichen Verhältnisse der damaligen Zeit. Aarburgund gehörte zum Bistum Lausanne, Kleinburgund zum Bistum Konstanz. Die Aare zog zugleich die Grenze zwischen den Erzbistümern Besançon und Mainz.

Um 1200 herum vermählte der Zähringer Herzog Berchthold V. die Erbtöchter der erlöschenden Geschlechter von Unspunnen und von Oberhofen mit getreuen Edlen aus der Ostschweiz, den Herren von Wädiswil und Eschenbach. Die letzteren glaubten einen Erbanspruch auf die Kastvogtei des Klosters zu besitzen. Dieses fühlte sich bedroht und wandte sich im Februar 1220 an den späteren Kaiser Friedrich II. (damals noch König). Friedrich nahm das Kloster in seinen Schirm, bestätigte seine Besitzungen und erklärte es steuerfrei. Der Bestimmung über die Unvererbbarkeit der Kastvogtei, d.h. der weltlichen Schutz und Verwaltungsbefugnis über die geistliche Stiftung, fügte er das Verbot bei, das Amt des Kastvogts zu verpfänden oder als Lehen zu übertragen. Dem Konvent bestätigte er das Recht, seinen Kastvogt frei aus dem hohen Adel zu wählen. In der Folge sahen sich die Augustiner erst recht der Bedrängnis durch die Freiherren von Eschenbach und Wädiswil ausgesetzt. Da traf König Heinrich, der Sohn Friedrichs II., einen für das Kloster bedeutsamen Entschluss: Er unterstellte es dem Schutze der jungen Stadt Bern (1224). Sofort trat diese mit allem Nachdruck für die Rechte Interlakens ein. So gelang es ihr z. B., den Anspruch Rudolfs von Wädiswil auf die Kirche Gsteig zurückzubinden. Als um 1225 Kastvogt Walther von Eschenbach starb, wählte der Konvent erstaunlicherweise wiederum einen Eschenbach, nämlich dessen Sohn Berchthold, zu seinem Nachfolger. Mit ihm scheint das Kloster allerdings besser ausgekommen zu sein als mit seinem Vater. Der Streit um die Kirche Gsteig wurde endgültg beigelegt. Ausser der Kirche Sigriswil erwarb man zu jener Zeit mehrere Güter zu Oppligen, Brenzikofen und Otterbach. Zusammen mit dem schon früher als Eigentum des Klosters bezeugten Grundstück im Grindelwaldtal, von der Scheidegg bis Alpiglen und an den unteren Gletscher reichend, und mit dem Forst zu Iseltwald bildeten sie den Grundstock der Besitzungen der Augustinerpropstei. Entscheidenden Einfluss auf die territoriale Entwicklung aber hatte der Tod des letzten Zähringers, Herzog Berchtholds V. (1218).

Jetzt wagte das Kloster, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, und in kurzer Zeit wurde es zum grössten Landeigentümer im ganzen Oberland. Ausser den angestammten Kirchen Grindelwald und Gsteig besass es zu Ende des 13. Jahrhunderts auch die Kirchensätze Muri bei Bern, Goldswil bei Ringgenberg, Nieder- und Obergurzelen, Thun, Scherzligen, Meiringen, Hilterfingen, Bolligen, Beatenberg, Lyss und Steffisburg. Später kamen auch Leissigen, Erlenbach, Belp, Zweisimmen und Thurnen dazu. Der Besitz eines Kirchensatzes schloss einerseits die Verfügungsgewalt über sämtliche Einkünfte der betreffenden Pfarrei und das Recht, die Geistlichen vorzuschlagen, und anderseits die Verpflichtung ein, sie zu besolden. Bei ihrer Gründung wurden die Kirchen jeweilen mit reichen Schenkungen, dem sogenannten Widumgut (Widmungsgut), bedacht. Der Ertrag daraus war in der Regel so gross, dass nach Abzug der Pfarrbesoldung ein erklecklicher Vorschlag übrigblieb. Aus solchen Geldern erwarb wohl das Kloster im Jahre 1275 von den Freiherren von Eschenbach u. a. das Dorf Bönigen und die Alpen Iselten und Künzlen. Es ist erstaunlich, dass die Augustiner schliesslich an über achtzig Orten Alprechte besassen, so z. B. in Mürren, Wengen, Grindelwald, auf der Schynigen Platte, in Saxeten, Habkern und im Justistal. Bauern, die sich in Geldnot befanden, traten ihr Grundstück freiwillig dem Kloster ab. Manches Bäuerlein in bedrängter Lage mag es vorteilhafter gefunden haben, seinen Besitz dem Kloster zu verkaufen, ihn von diesem nachher als Erblehen wieder zu empfangen und so fortan als Erbpächter auf dem früheren Eigentum zu leben. Man darf auch nicht vergessen, dass die meisten Bewohner unserer Gegend damals nicht freie Leute waren, die nach eigenem Willen über ihr Hab und Gut verfügen konnten. Sie kamen schon unter den alten Herrschaftsgeschlechtern in die Abhängigkeit der Leibeigenschaft. Als dann das Kloster an die Stelle der adligen Grundbesitzer trat, gingen auch die Bewohner in klösterlichen Besitz über und wurden sogenannte Gotteshausleute.

So erging es z. B. ungefähr neunzig Eigenleuten der Eschenbach, die vom Grenzpunkt "Ort" einwärts im Grindelwaldtal wohnten. Die adeligen Herren entliessen ihre Leute aus dem Eid und gaben ihnen die Handänderung mit folgenden Worten bekannt:

"Ihr seid um eine gewisse Geldsumme in den Besitz der Kirche Interlaken übergegangen in der Form Rechtens, in der ihr uns gehört habt. Deswegen entbinden wir Euch des Treueeides, den Ihr uns geschworen, Euch ans Herz legend, dass Ihr dem Propst und dem Kapitel der Kirche Interlaken in allem als Euerem Herrn dienet und gehorsam seid."

Eine grosse Rolle spielten selbstverständlich auch die Schenkungen, die dem Kloster dank seines Ansehens zugekommen sind. Aus den meisten Schenkungsurkunden jener Zeit spricht die Sorge um das ewige Seelenheil, welche die religiöse Liebestätigkeit im Mittelalter weitgehend bestimmte. Ein Beispiel: Schon früh besass das Kloster eine Badstube. Sie wurde durch den Spühlibach gespiesen, den die Mönche aus der Lütschine abgeleitet und, in Goldswiler Platten gefasst, unter dem Badhaus durchgeführt hatten. Längst hegte man aber den Wunsch, auch ein Freibad in der Aare zu besitzen. Dieser Wunsch ging in Erfüllung, als die Witwe Jordan von Lütschental sich wieder verheiratete und nach Solothurn zu wohnen kam. Jordan war Mitbesitzer einer Badstube zwischen den Aarebrücken gewesen und hatte dann zum Heil seiner Seele seinen Anteil den Klosterherren vermacht. Witwe Jordan ihrerseits verzichtete 1322 gegen eine Ablösungssumme auf ihr und der Kinder Anrecht. Als weiteres Beispiel mag die Jahrzeitschenkung des reichen Burgers Chunrad Sampach (um 1335) gelten. Sie lautet frei übersetzt:

"Ich, Konrad Sampach, Burger zu Interlaken, gesunden Leibes und Verstands, gebe mit diesem Brief jedermann bekannt: Es kann nichts gewisser sein als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes. Das führt mich nach eingehender Überlegung zur Erkenntnis, dass es in diesem Leben nichts Weiseres und Heilsameres gibt als die Vorsorge für das Seelenheil. So habe ich kraft dieses Briefes zum Heil meiner eigenen Seele, jenem meiner Brüder Walter und Heinrich, meines Sohnes Peter und unserer Eltern die Weiden auf der Alp Ausser-Mürren den ehrwürdigen geistlichen Herren, dem Propst und Kapitel des Klosters Interlaken, vermacht."

Ganz bedeutend scheint auch der Besitz des Klosters an Rebgütern gewesen zu sein. Hierüber gibt uns ein ausführliches Inventar genauen Aufschluss: "Diss sind die stuck und iucharten der winräben, wo si glägen sind und das gotzhus inhaber ist.

Des ersten zuo Bem: 2 iucharten räben sampt dem truell (Trotte) und dem winzenden daselbs.
Zuo Stävisburg die winräben: 4, 5 iucharten.
Denne zuo Thun die winräben: 3 iucharten mit sampt dem ganzen winzenden umb Thun, ussgnommen zuo Hofstetten, gibt ie nachdem und dann der win wachst.
Denne zuo Amsoldingen hat das gotzhuss: 3 iucharten winräben und ein huss sampt dem truell daran glägen und das mettly ob dem bach, so ouch dar zuo ghört.
Zuo Gonnten hat das gotzhuss: 5 iucharten winräben mitsampt dem undren truell, und die rechtsami (Rechte) am obren truell, ouch das huss ob den räben, da man gen Sigrisswil gät unnhalben an der strass.
Und dann den winzenden am Ruedispärg, wass dann ertragen und ussgeben mag."

Noch haben wir eine wichtige Einnahmequelle des Klosters nicht erwähnt: Das Fischereirecht in der Aare. In einer Urkunde vom 21. April 1354 bestätigt König Karl IV. dem Kloster ausser allen andern Freiheiten und Rechten insbesondere auch den Fischfang in der Aare und die Abhaltung des Wochenmarktes zu Wyden. Die Mönche hatten im Laufe der Zeit sämtliche Fischereirechte von Brienz bis über die Burg Weissenau hinaus in ihre Hände zu bringen vermocht. Das Kloster setzte diese Rechte durch und geriet darob in unaufhörliche Streitigkeiten mit dem im Jahre 1280 auf seinem Grund und Boden von den Freiherren von Eschenbach erbauten Städtchen Unterseen.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts stand das Kloster auf der Höhe seiner Macht. Dazu trug nicht wenig die Regel des heiligen Augustin bei. Sie ist die älteste Mönchsregel des Abendlandes und stammt aus dem 4. Jahrhundert. In ihrer ursprünglichen Form umfasst sie elf Punkte, von denen hier nur einer erwähnt sein soll:

"Ein unnötiges Wort soll bei den Mönchen nicht zu hören sein. Vom Morgen an sollen sie bei ihren Arbeiten sein, nach den Gebeten der Terz sollen sie wieder an ihre Arbeit gehen, sie sollen nicht herumstehen und Geschichten erzählen, ausser es handelt sich um etwas, was der Seele zum Nutzen ist. Während sie bei der Arbeit sind, sollen sie schweigen, wenn nicht etwa die Arbeit selbst die Notwendigkeit mit sich bringt, dass einer etwas rede."

Die Tagesordnung der Augustiner sah nach Schütz folgendermassen aus:
3.30 Uhr:                      Aufstehen! Im Oratorium 3 Psalmen beten
kurz nach 6 Uhr:         Stundengebet (Prim): Gesang und Gebet, Lesung
9.30 Uhr:                      Stundengebet (Terz): 3 Psalmen beten, Lesung, Schlussgebet
nach 11 Uhr:               Stundengebet (Sext): wie Terz
vor 14 Uhr:                   Stundengebet (Non): wie Terz, dann essen
vor 18 Uhr:                   Stundengebet (Vesper): 6 Psalmen beten, Lesung, Schlussgebet
vor 20 Uhr:                   Lesen von Abschnitten aus der Bibel, "wobei alle sitzen", vordem Schlafengehen Beten von gebräuchlichen Psalmen.

Mehr als zweihundert Jahre lang hat man im Kloster Interlaken die Regeln des Heiligen gewissenhaft befolgt und damit dem Gotteshaus weitherum zu grossem Ansehen verholfen. Von wissenschaftlichen Leistungen der Mönche vernehmen wir aus Urkunden allerdings nichts. Dagegen bewältigten sie mit ihrer Hände Kraft, Fleiss und Geschicklichkeit eine gewaltige Tagesarbeit. Jeder einzelne trug zum Unterhalt der Gemeinschaft bei und leistete ohne Widerspruch dem Oberen Gehorsam.

Schon in einer der ersten Urkunden erscheint das Kloster als Forstbesitzer in lseltwald. Dieser Wald musste unterhalten und gepflegt werden.

In einer alten Bergeinung (Satzung) findet sich die Zahl der Klosteralpen und deren Besatz eingetragen. Wenn die Mönche auch niemals ihre Alpen selber bestossen konnten, so schliesst man aus dem Vorhandensein von Stallungen, dass sie Vieh-, eventuell sogar Pferdezucht betrieben haben. Eine Urkunde vom 5. September 1240 deutet darauf hin: Das Kloster kauft von Freiherr Cuno von Brienz u. a. Eigengüter zu Goldswil und Ringgenberg und gibt dafür fünfzig Pfund und ein Pferd.

Sehr viel Arbeit war im umfangreichen Rebbesitz des Klosters zu leisten. Dazu musste schon vor dem Leset der Absatz des Weins gesichert sein. Die Klosterkeller waren im Herbst mit Eigengewächs angefüllt. In Thun hatten die Augustiner einen Schaffnersitz. Hauptanliegen des Schaffners war die Verwaltung der Rebgüter in Thun und Steffisburg und die Spedition des Weins nach dem Interlakner Hafenort Platten, dem heutigen Neuhaus.

Ein gewaltiges Werk vollbrachten die Mönche mit der Urbarisierung öden Landes im Bödeli, das durch die wilden Wasser der Lütschine und des Lombachs immer wieder überschwemmt worden war. Dazu ist urkundlich kaum etwas überliefert, doch gibt uns die Sage vom grauen Lombachzwerg einen Hinweis darauf, dass die Mönche beim Damm- und Wuhrbau in der Regel in irgendeiner Weise beteiligt waren.

Der aus dem wilden und engen Habkerntal fliessende Lombach bildet im Sommer, wenn der Schnee völlig geschmolzen ist, fast nur ein trockenes Geröllbett. Im Frühjahr aber schwillt der Wildbach mächtig an und droht sein Bett zu verlassen. Bevor'das Unheil seinen Lauf nimmt, kommt jedesmal ein kleines, graues Männchen im Bachbett dahergeschritten. Es schlägt rechts und links mit einem langen Stock ans Ufer und zeigt jene Stellen an, wo das Wuhr vom Schwalle fortgerissen werden soll. Schnell kommen dann die Klosterherren von Interlaken und bringen den Leuten am Lombachzaun Brot und Wein. Das soll sie stärken, damit sie dem drohenden Übel mit Steinen wirksam zu wehren vermögen.

Auch nach der Reformation berief man sich auf die Gepflogenheiten zur Klosterzeit (Ratsschreiben vom 29. August 1583).

"Da die von Unterseen und Dorf Interlaken sich darauf berufen, dass ihnen jeweils, wenn sie am Lombach schwellen, aus dem Haus Interlaken Brot und Wein verabfolgt werde, mgH (meine gnädigen Herren) dies aber durch keine Gewahrsame (Beweismittel) erhärtet finden, so erhält er Befehl, ihnen fortan in diesem Falle 16 Brote und 8 Mass Wein auszurichten, aber ausdrücklich auf mgH Gefallen und ohne Rechtsanspruch. Der Beschluss ist mit diesem klaren Vorbehalt in die Bücher einzuschreiben."

In unermüdlichem Kampfe verwandelten die Mönche das trostlose Land in jenen Garten, wie er im Hohelied vom Bödeli besungen wird. Dann erst konnten die Äcker in unmittelbarer Nähe des Klosters bestellt werden. Wie aus einem Rechtshandel mit den Herren von Wädiswil Unspunnen hervorgeht, besass das Gotteshaus schon früh eine Mühle (1257). Neben der Mühle standen die Werchreibe sowie eine Mais- und Haberstampfe. So gehen wir wohl kaum fehl, wenn wir annehmen, dass die Augustiner die Viehzucht und den Ackerbau in unserer Gegend wesentlich intensiviert und zu einem ertragreichen Gewerbe gemacht haben. - Als Liebhaberei wurde schon damals von einzelnen Mönchen die Bienenzucht betrieben. - Mit besonderem Geschick lagen sie dem Fischfang ob. Er war für die Versorgung des Klosters ausserordentlich wichtig, wurden doch zu Zeiten in einem Zug Tausende von Alböcken eingebracht.

Selbstverständlich beteiligte sich nicht jeder Mönch an allen diesen Arbeiten. Geschickt trug der Propst den Begabungen und Neigungen des Einzelnen Rechnung. Anspruchslosigkeit und Fleiss mehrten so den Reichtum des Klosters. Zwischen der Erwerbsarbeit bildeten die geistlichen Übungen eine stete Abwechslung und ermöglichten den Mönchen eine gewisse Ausspannung.

Aus dem Niedergang und der Verarmung des Adels zogen die von ihm gestifteten und mit regelmässigen Spenden bedachten Klöster Nutzen. Diese gelangten im Laufe der Zeit zu beträchtlichem Vermögen. Wie früher die Adelsburgen wurden sie nun Mittelpunkte des Lebens, um die sich der Alltag ordnete. Wer Geld nötig hatte, Ritter und Bauer, bot ihnen Güter zum Kauf oder Pfand an. Mit ihrem Geld befruchteten die Klöster die Wirtschaft. Einige unter ihnen liehen weitgehend im Grossen durch das ganze Land, während das Kloster lnterlaken mehr als lokale Bank wirkte.

Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati «Interlaken – Vom Kloster zum Fremdenkurort» entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli & Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung.

Das Frauenkloster

In einem Schriftstück aus dem Jahre 1257 lesen wir erstmals von einem Frauenkloster, das dem Männerkloster angegliedert worden sei. Die Zahl der Klosterfrauen übertraf jene der Mönche bald um ein Vielfaches. Um 1300 herum zählte der sogenannte äussere Konvent (das Männerkloster) etwa dreissig, der innere Konvent (das Frauenkloster) aber über dreihundert Bewohner. Richard Feller führt diese grosse Belegung auf die nachstehenden Umstände zurück:

"Für den Nachwuchs im Kloster sorgten seelische Verstrickung und wirtschaftliche Verlegenheit. Die einen traten aus innerem Bedürfnis ein, die anderen wurden dort versorgt. Der Kindersegen der Familien war so gross, dass nicht alle heirateten. Da es freie Frauenberufe nicht gab, fanden die Töchter eine Zuflucht im Kloster das ein geschütztes und gesittetes Dasein verhiess. Wohlhabende Stadtbürger brachten zwei und mehrere Töchter ins Kloster und steuerten sie reich aus, um ihnen das Leben in der Zelle zu erleichtem, da es harte Entbehrungen auferlegte. Interlaken bewahrte die stärkste Anziehungskraft, so dass ihm die Gunst reicher als andem zufloss. Sein blühender Zustand bot Gewähr für das zeitliche und das ewige Leben."

Die beiden Konvente unterhielten nach Hermann Specker im 14. und 15. Jahrhundert Schulen für Knaben und Mädchen. "Damit war den Nonnen, die sich sonst vorzüglich der Krankenpflege gewidmet und u. a. auch ein Siechenhaus am Rugen bedienten, eine neue, grosse und segensreiche Aufgabe gegeben. Und so spiegelt sich in dieser Klostergründung im Bödeli und in ihren ersten Dokumenten die ganze grosse Kulturaufgabe, welche das spätere Mittelalter vom früheren übernommen hatte und deren Lösung zum guten Teil den Mönchen und Nonnen Interlakens überbunden war" (Hermann Hartmann).

Dem Kloster Interlaken wurde diese Riesenaufgabe bald einmal zur Last. Selbstverständlich wuchs die Bedeutung der Propstei durch die Angliederung eines Frauenklosters ganz bedeutend. Ein so grosser Haushalt bedurfte aber einer straffen Leitung auch in ökonomischer Hinsicht und erforderte enorme Mittel. Das zahlenmässige Verhältnis zvvischen Mönchen und Nonnen ging nun ganz entschieden über den tragbaren Rahmen hinaus. Es erscheint verständlich, wenn der Propst mehrmals die Entscheidungsgewalt über die Aufnahme neuer Schwestern, die der Meisterin zustand, für sich beanspruchen wollte, um Einnahmen und Ausgaben des Klosterhaushalts ins Gleichgewicht zu bringen. Freilich: Das Chorherrenstift war reich. Der Nonnen wegen aber wollte es sich in seiner Bodenpolitik keinerlei Zurückhaltung auferlegen. Es erwarb weiter Grundstücke am laufenden Band und geriet nach und nach in Schulden. Dass die Nonnen nun darbten, konnte nach aussen nicht verborgen bleiben. So schrieb im Jahre 1271 Elisabeth die Jüngere, Gräfin zu Kyburg, ihrem Oheim Rudolf von Habsburg und weiteren Verwandten, dass, "da wegen dem schnellen Hinscheiden ihres Ehemanns, der seiner Sinne nicht mehr mächtig, auf seinem Sterbebette nicht mehr verordnen und tun konnte, was er früher willens war, sie dieselben bitte, den Kirchensatz zu Thun in ihrem Namen den armen eingeschlossenen Klosterfrauen zu Interlaken zu übergeben".

Im Februar des folgenden Jahres beschlossen Bischof Eberhard und das Kapitel zu Konstanz, den eingeschlossenen Klosterfrauen solle in Anbetracht der grossen Armut, des Hungers der Seele und des Leibes und der Menge der Personen, die in Interlaken lebten und daher den Gottesdienst nicht mehr in Ehren ausüben könnten, aus dem Einkommen der Kirche zu Thun weisses Brot in genügender Menge zukommen, gleich wie den Chorherren, unter Vorbehalt der Bestellung eines tüchtigen Seelsorgers. Im August 1282 vergabten Rudolf von Balm und Judenta, seine Gattin, das Patronatsrecht* der Kirche zu Ober-Lyss nebst ihren Besitzungen im Dorfe daselbst dem Frauenkloster Interlaken, "zum nutzen und zum peltzgewannd sämtlicher schwestern", die wintersüber in den schlecht geheizten Klostergebäuden erbärmlich frieren mussten. Am 30. September 1329 vergabte Junker Johann von Münsingen zugunsten sowohl des Männer- als auch des Frauenklosters zu Interlaken die bodenzinspflichtigen Schupposen zu Stutzwyl bei Ersigen, zu Hub bei Krauchthal, zu Münsingen, Diessbach, Aeschlen, Roggwyl, Ferenberg und Bantigen, (Schuppose = Bauerngut in der Grösse zwischen 9 und 12 Jucharten.) Von den Geldzinsen sollen jährlich dreimal jedem Priester und Evangelier, bis auf vierzig an der Zahl, sechs Schilling und jeder Frau, bis auf dreihundertvierzig, fünf Schilling entrichtet werden. Jedesmal, wenn dieses Almosen ausgeteilt wird, sollen von jeder Klosterfrau für das Seelenheil des Schenkers und seiner Vorfahren hundert Paternoster und hundert Ave-Maria gebetet und von jedem Klostergeistlichen eine Vigilie (nächtliches Gebet) gelesen werden; überdies täglich "bis an den Jüngsten Tag" eine Seelenmesse. In Rudolf von Tavels grossem Bubenbergroman "Ring i dr Chetti" ist ein ganzes Kapitel dem Frauenkloster Interlaken gewidmet.

Es ist zum mindesten umstritten, ob es mit der Armut im Frauenkloster wirklich so schlimm bestellt war. "Die Worte der Urkunden, die von den armen, darbenden Nonnen sprechen, können auch blosse Floskeln sein, die das Gott wohlgefäilige Werk einer Spende oder Vergabung an das Kloster dann in um so hellerem Licht erstrahlen lassen wollen", schreibt Hermann Specker. "Die Nonnen konnten durch Spinnen, Weben und Näharbeiten zum mindesten einen Teil ihres Unterhalts selbst verdienen, im Gegensatz zu den Chorherren, für die Handarbeit nicht der Standeswürde entsprochen hätte."

* Unter Patronatsrecht versteht man das Recht, den Pfarrer einzusetzen, bzw. ihm die Kirche zu verleihen. Aus den Einkünften des Kirchensatzes war der Pfarrer dann zu besolden. Weil das Patronatsrecht wirtschaftliche Vorteile bot, wurde es auch Objekt von Kauf und Verkauf und wechselte wie ein anderes nutzbares Recht oft die Hand. (P. Kläui)

Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati «Interlaken – Vom Kloster zum Fremdenkurort» entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli & Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung.

Der Niedergang

Bis weit ins 14. Jahrhundert hinein setzte das Kloster seine Erwerbspolitik fort. Dann aber begann für das reiche Gotteshaus ein augenfälliger Abstieg von der Höhe seiner Macht. Dabei scheinen innere Schwierigkeiten die Zerfallserscheinungen noch gefördert zu haben. Im Jahre 1346 sah sich der Bischof von Lausanne genötigt, eine erste innere Reform in die Wege zu leiten. Die von ihm beauftragten Visitatoren erliessen die notwendigen Vorschriften zur Neuordnung des Lebens im Kloster. Mit dem um sich greifenden Zerfall der Sitten im Konvent der Männer und Frauen vergrösserten sich auch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Wir folgen hier gerne den Ausführungen Richard Fellers, der in der "Geschichte Berns" die Situation unübertrefflich schildert: "Wenn die Klöster klagten, sie fänden nicht mehr ihr Auskommen und könnten die Pflichten der Barmherzigkeit und der Gastfreundschaft nicht mehr üben, so lag die Ursache nicht nur in den nachlassenden Vergabungen, sondern auch in der geheimen Schwäche des Klosters. Seine Insassen arbeiteten nicht für sich und ihre Familie, sondern für eine Gemeinschaft. Es brauchte die Flamme der Inbrunst nur um ein weniges zu sinken, so war die Gefahr der Ermattung da. Gerade im 14. Jahrhundert, wo keine grosse Klosterreform den Eifer anfachte, schlichen Saumseligkeit und Gleichgültigkeit ein, so dass grosse Klostervermögen in Unordnung gerieten, die Geschäfte sich verzettelten und Schulden oft nicht aus Not, sondern aus Sorglosigkeit gemacht wurden. In der Blüte der Klöster meldeten sich die Anzeichen des Zerfalls."

In solcher Notlage wuchs der Druck auf die Gotteshausleute. In Grindelwald, VVilderswil und an anderen Orten gärte es. Die Talbewohner suchten Hilfe in Unterwalden. Bern duldete allerdings den angeforderten Beistand von ennet dem Brünig her nicht. Es kam dem Kloster mit Waffengewalt zu Hilfe und brachte den nicht uneigennützig handelnden Obwaldnern bei Brienz eine Niederlage bei.

Die bedrängten Gotteshausleute unterwarfen sich Anfang 1349 und wurden von Bern hart gebüsst. Sie mussten von nun an Bern Heerfolge leisten. Mit diesem wichtigsten Merkmal der Hoheit war Bern Landesherr im engeren Oberland geworden. Unter sich oder mit andern durften die Gotteshausleute inskünftig keine Bündnisse mehr schliessen, und sie hatten dem Kloster und Bern jährlich die Treue zu schwören. Für das Kloster besserte sich die Lage gegen Ende des Jahrhunderts mit Hilfe Berns wieder; "den alten Glanz und Reichtum erlangte es jedoch nicht mehr" (Graf-Fuchs M). Einen wurmstichigen Apfel macht man nicht mehr kerngesund! Wenn auch die Regeln des heiligen Augustin nun während längerer Zeit wieder besser befolgt wurden, so war eine weitere grosse Reform doch nicht zu umgehen. In aller Ausführlichkeit sind uns Vorgänge aus dem Jahre 1472 überliefert, die ein grelles Licht auf die überaus heftigen Spannungen werfen, wie sie im Laufe der Zeit zwischen Männer- und Frauenkloster entstanden sind. Kurz vorher fielen infolge grober Nachlässigkeit der Klosterfrauen grosse Teile des inneren Konvents einem Brande zum Opfer.

Es war am 27. April 1472, des morgens um die achte Stunde. Vom Turm des Gotteshauses lnterlaken riefen die Glocken zur Messe. Doch wer dem Gottesdienst beiwohnte, merkte bald, dass dem Kloster etwas Ungewohntes bevorstand. Im Chore hatten hohe fremde Kleriker, vom Propste ehrfurchtsvoll begleitet, Platz genommen. Es waren Philippe de Compesio und Wilhelm Maior, Chorherren und Richter der zur Zeit vakanten Bischofskirche von Lausanne und Abgeordnete derselben. Spannung und Unruhe lag über der versammelten Gemeinde. Nach beendetem Gottesdienst traten die Bewohner des Doppelklosters im Chor zum Generalkapitel zusammen. Zur Rechten nahmen die Mönche ihre Sitze ein, angeführt von Christian Schwender, dem Propst; zur Linken die Klosterfrauen, an ihrer Spitze die Meisterin, Elisabeth von Lenxingen.

Zur Schande des versammelten Kapitels stellte Philippe de Compesio fest, er habe die Zwietracht innerhalb der Klostermauem noch ärger vorgefunden als erwartet. Dann richtete er emste Worte an Nonnen und Mönche und mahnte sie zu Frieden, Eintracht, Gehorsam, Demut, brüderlicher Liebe und Einigkeit.

Nach einer feierlichen Zeremonie begann die Einvemahme der beiden Parteien. Die Meisterin beschwerte sich u. a. dass der Prior dem Frauenkonvent die ihm zustehenden Einkünfte vorenthalte,
dass den Schwestem die Einhaltung der Regeln des heiligen Augustin in den Räumen des äusseren Konvents, worin sie seit dem Brande untergebracht, nicht mehr möglich sei,
dass die Schwestem in Kost und Kleidung nicht gleich gehalten seien wie die Mönche,
dass man ihnen namentlich nicht genügend Brot, Wein, Milch, Korn, Käse, Fleisch, Salz, Butter, Öl usw. zukommen lasse,
dass man sie aber auch mit Messen, Predigten und Sakramenten nur mangelhaft versorge.

Der Propst wies alle diese Anschuldigungen von sich. Die Notlage in baulicher Hinsicht konnte ihm nicht zur Last gelegt werden. Er bat die Schwestern um Geduld bis zum Wiederaufbau des inneren Konvents. In bezug auf die Versorgung mit aller Notdurft hätten sie immer erhalten, was ihnen gebühre und was für das Kloster tragbar gewesen sei. Es ist klar, dass der Propst den Vorwurf der mangelhaften geistlichen Versorgung der Klosterfrauen nicht auf sich beruhen lassen konnte. Hier ging er zum Angriff über, indem er erklärte, sie sollten die dargebotenen Messen, Predigten und Sakramente nur recht anwenden, dann sei ihrem Seelenheil vollauf Genüge getan ... Die Fronten blieben hart; mit einem gemeinsamen Gebet wurde das denkwürdige Generalkapitel geschlossen, und die Versammlung löste sich nach mehrstündigen Verhandlungen auf.

Die Entscheidung über alle strittigen Punkte lag nun in den Händen der beiden Legaten aus Lausanne. Bevor sie jedoch ihren Spruch fällten, hörten sie noch Burkhart Stör, den Propst von Amsoldingen und Bevollmächtigten der Klosterfrauen, an. Schon am 30. April wurde den beiden Parteien das Urteil eröffnet. Sie nahmen es an und unterzeichneten das Dokument. (Nach Herrmann Rennefahrt, Bern und das Kloster Interlaken.)

Die Zwistigkeiten dauerten aber fort und scheinen sich noch verschärft zu haben. Damit nicht genug: Der unter grossen Opfern wieder erbaute Frauenkonvent wurde 1479 neuerdings ein Raub der Flammen.

Was Wunder, wenn nun die Geduld der Behörden zu Ende war und sie radikal durchgreifen mussten! "Für Bern war es ein guter Vorwand, um in Rom die Aufhebung des Frauenklosters zu beantragen. Es beabsichtigte, mit dem Klostergut das neuerrichtete Chorherrenstift St. Vinzenz in Bern zu dotieren und dabei die Finanzen der Stadt Bern zu schonen" (Hermann Specker). Am 24. Dezember 1484 wurde mit päpstlicher Bulle durch Innozenz VIII. die Aufhebung des Frauenklosters verfügt, und zwar "wegen eingerissener Unordnung und Sittenlosigkeit der Frauen daselbst, und weil dasselbe durch ihre Nachlässigkeit in Zeit von zwölf Jahren zweimal abgebrannt, die Zahl der Nonnen auf acht oder neun herabgesunken und weil auch keine Hoffnung sei, dass sich ferner jemand werde aufnehmen lassen". Das Vermögen des Frauenklosters wurde tatsächlich dem neuen St. Vinzenzenstift zu Bern einverleibt. Den Nonnen wurde damals erlaubt, bis an ihr Lebensende im Kloster zu wohnen. Aber schon um Ostern des folgenden Jahres (1485) erhielten sie anderweitige Unterkunft.

Diese Vorgänge fügten dem Ansehen des Klosters grossen Schaden zu. Jedermann hielt sich für berechtigt, in groben, unflätigen Worten über Nonnen und Mönche herzufallen. Späteren Zeiten blieb es dann vorbehalten, vor allem und fast ausschliesslich die negativen Aspekte des Klosterlebens darzustellen, als ob Interlaken die reinste Brutstätte der Laster gewesen wäre. Dieses Bild gilt es heute aufzuhellen. Was in den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts geschah, war düster. Was indessen über Jahrzehnte, ja Jahrhunderte hinweg in treuer Ergebenheit unter Einhaltung der strengen Ordensregeln von den Interlakner Chorherren und Ordensschwestern geleistet worden ist, ist respekterheischend und bewunderungswürdig. Neben dem handwerklichen Schwung, den die Mönche in unser Gebiet brachten, erschlossen sie das Oberland dem Handel und bahnten Beziehungen an, die sich zum Segen der ganzen Bevölkerung auswirkten. [ ]

Nach der Aufhebung des Frauenklosters wären alle Voraussetzungen vorhanden gewesen zu einer gedeihlichen VVeiterentwicklung und zu einem neuerlichen Aufstieg des äusseren Konvents. Es dauerte aber nicht lange, da brausten Stürme ganz anderer Art über das ehemals mächtige Männerkloster hinweg, Stürme, denen auch es nicht mehr gewachsen war: Es begannen die Glaubenskämpfe der Reformation.

Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati «Interlaken – Vom Kloster zum Fremdenkurort» entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli & Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung.

Die Reformationszeit

Das eifrige Bemühen der katholischen Orte, Bern in die Abwehrfront gegen die neue Glaubenslehre einzugliedern, scheiterte an der Haltung der Regierung, die den Ideen der Reformation sehr wohlwollend gegenüberstand und sie sogar begünstigte. Es verwundert deshalb nicht, dass die katholischen Orte versuchten, direkten Kontakt mit den bernischen Untertanen aufzunehmen, in der Hoffnung, dass diese die reformationsfreundliche Haltung der Regierung missbilligen würden. Das war indessen ungeschickt. Bern musste ein solches Vorgehen als Einmischung in seine inneren Angelegenheiten betrachten und wies dieses Unterfangen ganz entschieden zurück. Am 7. Februar 1528 erliessen Schultheiss, Kleiner und Grosser Rat das Reformationsmandat, das im ganzen bernischen Herrschaftsbereich verbindlich sein und der neuen Lehre zum endgültigen Durchbruch verhelfen sollte. "Mit diesem Mandat sagte sich Bern eindeutig von der katholischen Kirche los und begründete seine eigene Landeskirche" (Hermann Specker). Am 23. Februar wurde über das Mandat zu Stadt und Land abgestimmt. Nur Huttwil, Lenzburg, Frutigen und Obersimmental verwarfen es.

Damit hatte auch die Stunde für das Augustinerkloster Interlaken geschlagen. Die Gotteshausleute atmeten auf. Die Zinspflicht, die ihnen seit Jahrhunderten auferlegt war, mag da und dort wirklich drückend gewesen sein. Nun glaubten eben viele den Zeitpunkt für gekommen, sich dieser Lasten zu entledigen. Bald waren die Mönche im Kloster ihres Lebens nicht mehr sicher. Propst Niklaus Trachsel wusste sich nicht mehr anders zu helfen, als den Schutz der Regierung zu Bern anzurufen. Diese nahm am 30. März 1528 das Kloster in ihren Besitz. Dies hinwiederum entsprach nun nicht dem Sinnen der Mehrheit der Gotteshausleute. Das Kloster war durch Hunderte von Vermächtnissen reich an Gütern geworden; an manche Schenkung war die Bedingung geknüpft, es habe die Güter zum Nutzen der Armen zu verwalten. Die Gotteshausleute bestritten deshalb den Mönchen das Recht, diese Güter in zweckwidriger Weise in den Besitz der Regierung überzuführen. Sie befürchteten, die ganze Handänderung werde ihnen keinerlei Entlastung von Zinsen und Zehnten bringen, und lehnten sich offen dagegen auf. Sie wurden in ihrer Haltung gegenüber Bern einmal mehr unterstützt durch die Unterwaldner, denen es im Grunde der Dinge darum ging, dem mächtigen Bern, das sich nun der neuen Glaubenslehre verschrieben hatte, das Oberland abzuzwacken und der Ausbreitung der Reformation in der Nachbarschaft einen Riegel zu schieben.

Am 22. Oktober 1528 versammelten sich die Gotteshausleute und hielten auf der Höhematte eine Landsgemeinde ab. Die hier gefassten Beschlüsse stellten eine glatte Kriegserklärung an Bern dar. Die Unterwaldner hatten den Aufständischen militärische Hilfe zugesagt und rückten prompt mit 800 Mann beim Kloster ein, um am 29. Oktober zusammen mit den Gotteshausleuten das Städtchen Unterseen zu besetzen, dessen Bevölkerung flüchtete. Die bernische Regierung sah dieser Herausforderung nicht untätig zu. Sie mobilisierte das Heer, das 5000 bis 6000 Mann stark an eben diesem Tage unter der Führung von Niklaus Manuel - von Thun aus - Richtung Oberland aufbrach. Die Kunde vom Anmarsch dieses Gewalthaufens und die Witterungsumstände bewogen die Unterwaldner am 1. November zum Rückzug. Die Berner zogen ins Städtchen ein und besetzten in der Folge auch das Kloster. Unterseen hielt in dieser kritischen Zeit treu zu Bern und wurde von diesem nach der Unterdrückung des Aufstandes verdientermassen belohnt. Die Belohnung bestand vor allem in einer Erweiterung des Gerichtskreises und in der Schenkung der zum Klostergut gehörenden Sefinenalp an das Städtchen. Bern verpflichtete sich dabei, dem neuen Besitz Unterseens seinen Schutz angedeihen zu lassen. Es erliess Unterseen auch den bisher dem Kloster geschuldeten jährlichen Bodenzins, bestehend aus drei Pfund Wachs und einem schwarzen Huhn mit gelben Füssen. Die Dorfsässen zu Interlaken wurden in allen Streitigkeiten, die Holz-, Feld- und Weidrechte betrafen, der Gerichtsbarkeit von Unterseen unterstellt. Gleichzeitig wurden verschiedene Differenzen bezüglich der Wirtschaften, der Bäckereien und Metzgereien und des Standorts der Waage bereinigt.

Zwei Jahre zuvor schon wurde eine ganz böse Streitfrage gütlich gelöst: Durch Jahrhunderte hindurch vergiftete der Kampf um die Fischereirechte in der Aare die gegenseitigen Beziehungen zwischen Unterseen und den geistlichen Herren. Mehrmals kam es deswegen zu offenem Aufruhr. Die Fischer von Unterseen nahmen Anstoss am Bau der grossen Aareschwelle (1433/34), die vom Städtchen her schräg aufwärts den ganzen Flusslauf von einem Ufer bis zum andern sperrte. Durch dieses gewaltige Bauwerk sollte der Zug der Fische, hauptsächlich der Alböcke, aufgehalten werden, so dass ihnen nur der Ausweg in die "Fache" des Klosters übrigblieb. Die Burger von Unterseen hatten vergeblich dagegen Einsprache erhoben. Sie zogen ihre Klage bis vor den Kaiser, ohne dass aber der Streit zu ihrer Zufriedenheit beigelegt worden wäre. Die Stauung der Aare wirkte sich bis in den Brienzersee aus, und schliesslich wurden sogar die Oberhasler geschädigt, indem der ganze Talboden bis gegen Meiringen hinauf versumpfte. So darf man sich nicht verwundern, wenn im Jahre 1528 die Hasler und Brienzer, die den Gotteshausleuten ebenfalls zu Hilfe eilten, ihren Zorn auch an den verhassten Unterseener Schwellen ausliessen. Jetzt endlich wurde die Aare als offenes Gewässer erklärt, und die Unterseener erhielten die Erlaubnis, in den Gebieten Interlakens wenigstens mit der Angel fischen zu dürfen. Man begreift, dass im engeren Oberland niemand die Reformation freudiger begrüsste als das "Städtchen", bereitete sie doch seinen unbequemen Nachbarn - wie man hier glaubte - ein wohlverdientes Ende ("Städtchen" = Unterseen).

Die Verstaatlichung des Klostergutes war, so schreibt Richard Feller treffend, "der grösste Eigentumswechsel in der bernischen Geschichte". Von nun an vertrat ein Landvogt die Obrigkeit in Interlaken, ein Landvogt, der aus der Hauptstadt stammte und dem das Kloster als Amtssitz diente. Zugleich wurde hier ein Spital, eine sogenannte Pfründeranstalt für Arme und Kranke aus der näheren Umgebung errichtet.

Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati «Interlaken – Vom Kloster zum Fremdenkurort» entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli & Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung.

Vom Kloster zur Schlosskirche

Die Klosterkirche wurde im Reformationsjahr geschlossen und ihrem Zweck entfremdet. Das Chor diente als Fass und Wagenscheune, dessen Unterkellerung als Weinkeller, während das Schiff, in ein Kornhaus verwandelt, an die Zeiten Josephs in Ägypten erinnern mochte. Die Trennung der beiden Kirchenteile erfolgte im Jahre 1563. Bern vernachlässigte den Unterhalt dieser Gebäude in grober Weise. Im Oktober 1632 machte der damalige Landvogt die Obrigkeit auf die Missstände aufmerksam.

"... Durch die Länge der Zyt und auch mangel gebührender Erhaltung ist die Kilchendachung dermassen in abgang kommen und abgefulet, dass man augenblicklich glychsam den Ynfall derselben befürchten muss, dahar lychtlich ein merklicher Schaden, ja Kummer und Wehleid entstehen möchte.

Da das noch näher syn wird, entweders einen gantz nüwen Dachstul zu machen, oder aber den gantzen Bauw abzubrechen und zu schliessen, und etwa nach bester Gelegenheit den lären Fassen ein Ort zu suchen da sy geschermet syend. Den Dachstul neuw zu machen, würde ein merkliche Summe gelts erforderen, die by dieser gelt-Theurung und Hunger herzulegen unmöglich were ..."

Solche Notrufe fruchteten in der Regel wenig, und man begnügte sich immer wieder damit, die Schäden notdürftig zu flicken. Eine interessante Einzelheit wird uns über die Schlossuhr berichtet: Der Spitalmeister erhielt als Entschädigung für das Richten der Uhr nach altem Brauch Tuch für ein Paar Hosen. Mit der Reparatur des grossen Schlagwerks war es aber oft bös bestellt. In einer landvögtlichen Abrechnung heisst es dazu: "Obwohl Schlosser Daniel Wyss die grosse Schlossuhr zweimal reparirt, geht sie doch nicht. So wurde denn Wolfgang Furrer, Uhrmacher von Bern, berufen." Ein andermal kam Johann Matter, ein Tiroler Uhrmacher, wie gewünscht. Er setzte ein neues Zählrad, zwei Kreuze, zwei neue Triebräder, eine Spindel, ein Steigrad und eine Unruhstange, "alles mit Mösch gefüttert", ein. Über Jahrzehnte hinweg findet man in den Akten nun keinerlei Hinweise auf die Klosterkirche mehr. Offenbar nahm niemand Anstoss daran, dass sich in den Räumen, in denen früher die frohe Botschaft verkündigt worden war, Säcke und Fässer auftürmten und dass hier Fuhrknechte ihre Wagen versorgten. Erst im Jahre 1842 wurde das Chor der Kirche unter Mithilfe des Staates wieder für Kultuszwecke, und zwar für den englischen Gottesdienst, eingerichtet.

Am 24. Juli 1842 konnten die Katholiken in der Kapelle der alten Klosterkirche endlich wieder das heilige Messopfer feiern. Der Gottesdienst wurde allerdings nur während der Sommermonate durchgeführt, weil es damals erst wenige ansässige Katholiken gab. Auf die Saison 1864 hin musste die Kapelle dann der russischen Kolonie in lnterlaken überlassen werden; die Katholiken durften dafür den "Fassboden" der Klosterkirche benützen, "sofern die Kosten ohne Zutun des Staates bestritten und die baulichen Anordnungen im Einverständnis mit den Baubeamten des Staates ausgeführt werden". Die protestantischen Bewohner Interlakens mussten, wenn sie die Predigt besuchen wollten, noch bis 1911 den Weg nach Gsteig oder aber nach Unterseen unter die Füsse nehmen. Der Kirchgemeinderat wandte sich deshalb an den Staat um Überlassung von Boden für den Bau einer protestantischen Kirche (1909). Die Katholiken ihrerseits verzichteten kurz zuvor auf die weitere Benützung der baufälligen Schlosskirche. Sie errichteten unmittelbar daneben ein eigenes Gotteshaus. Nichts lag deshalb näher, als das freigewordene Schiff der Schlosskirche den Protestanten zur Verfügung zu stellen. "Wenn das Kloster Interlaken", so führte Regierungsrat Kunz vor dem bernischen Grossen Rat aus, "zur Zeit der Reformation auch ein etwas unrühmliches Ende genommen hat, so ist nichtsdestoweniger festgestellt, dass es für die kulturelle Entwicklung des ganzen Oberlandes von mächtigem Einfluss gewesen ist. Es gab dem jetzigen Interlaken seinen Namen und trug ihn, speziell durch die Kreuzzüge, bis in die entferntesten Gegenden. Wie man heute von dem Fremdenort Interlaken fast in der ganzen zivilisierten Welt spricht, so hat seinerzeit auch das Kloster Interlaken grossen Ruhm genossen. Es ist daher eine geschichtliche Notwendigkeit, dass dieses Überbleibsel des alten Klosters an die Kirchgemeinde Gsteig, die in lnterlaken eine Filialkirche errichten wird, übergehe." Der Grosse Rat stimmte hierauf dem Abtretungsvertrag, datiert vom 23. August 1909, einhellig zu. Die Abtretung schloss einzig die Bedingung ein, dass die Kirche stets ihrem Zwecke erhalten bleibe und dass bei Umbauten der architektonische Charakter der Klosterkirche gewahrt werden solle. So wurde 1909 das alte Kirchenschiff abgetragen, und an seiner Stelle erbaute Architekt Adolf Mühlemann einen neuen Kirchenraum. Die damals eingebaute Orgel wurde im Jahre 1963 abgebrochen. Sie machte einem neuen Instrumente Platz, das nach den Entwürfen von Ernst Schiess durch die Orgelbau Genf AG erstellt worden ist.

[ ] Der heutige, prächtige Kirchenraum umschliesst die baugeschichtliche Zeitspanne von mehr als sechshundert Jahren. Das Chor gilt als eines der bedeutsamsten gotischen Baudenkmäler im Kanton Bern. Durch die von Kunstmaler Paul Zehnder geschaffenen Glasfenster, die das Leben und Wirken unseres Herrn auf Erden, sein Leiden und seine Auferstehung zum Inhalt haben, kam es erst recht zu einer prachtvollen Wirkung. So ist die Schlosskirche "nicht nur ein Mittelpunkt lebhaften geistigen Lebens, sondern auch eine Stätte, die durch ihre künstlerische Gestaltung der innern Einkehr und Besinnung dient" (Rud. Wyss). [ ]

Bis zum Jahre 1926 hing im Turm der Schlosskirche eine einzige kleine Glocke. Sie stammte aus vorreformatorischer Zeit. Sie trug die Jahrzahl 1492 und kam nach dem Bau eines schlichten Kirchleins anno 1938 nach Iseltwald.

Am 1. August 1926 fand die Einweihung eines vierstimmigen Geläutes statt. Alle Glocken wurden in der Glockengiesserei Rüetschi in Aarau gegossen. Die Inschriften lauten:

Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden und an den Menschen ein Wohlgefallen. Lk 2, 24.
Nach dem grossen Weltkrieg 1914-1918 wurden wir vier Glockenschwestern Des/Es/F/As durch den Opferwillen aller Bevölkerungskreise der Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken geschaffen.
Lasset uns aufsehen auf Jesus Christus, den Anfänger und Vollender des Glaubens. Hebr 12, 2,
Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, Er wird es wohl machen. Ps. 37, 5.
Es bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. 1. Kor 13, 13.

Kehren wir nochmals zurück zur Gründung des Chorherrenstifts. In der eingangs erwähnten Urkunde Kaiser Lothars III. vom 8. November 1133 ist die Rede von der "ecclesia sancte Marie virginis ... interlacus, Madon vulgariter nominata". Wie Hermann Specker in der "Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde" 1968, S. 206, ausführt, heisst das auf Deutsch "Die Kirche der heiligen Jungfrau Maria, zwischen den Seen, gewöhnlich Matten genannt". Er schreibt dazu: "Wir haben hier also den Ortsnamen Matten vor uns, der Ortsname Interlaken existierte noch nicht. In Urkunden von 1180 und 1183 ist dann aber bereits von der ecclesia Interlacensis oder vom monasterium Interlacense die Rede. Nirgends aber finden wir die Namensform Interlacus Madon." Wir geben diese Auffassung hier gerne weiter, weil wir die von Spreng und Schütz verwendete Bezeichnung "Interlacusmadon" in der 1966 publizierten Broschüre übernommen haben.

Die Schlosskapelle wurde unter Propst Hetzel (1444-1452) errichtet. In den Jahren 1972/73 ist sie unter Mitwirkung der Kantonalen Denkmalpflege kunstgerecht renoviert worden. [ ] Gleichzeitig mit der Renovation der Kapelle nahm der Staat auch die Erneuerung des Kreuzgangs an die Hand. Es ist dies das einzige noch erhaltene Teilstück eines Kreuzgangs im Kanton Bern.

Schliesslich dürfen wir an dieser Stelle auch hinweisen auf die sogenannte Schlossstube. Sie ist entstanden aus den nicht mehr benützten, baufälligen alten Waschküchen, die den Familien der Schlossbewohner an den Waschtagen zur Verfügung standen, bevor es elektrische Waschmaschinen gab. Rauch und Feuchtigkeit hatten dem Gebäude arg zugesetzt, so dass der Staat den Abbruch in Erwägung zog. Die Kirchgemeinde liess das reizend gelegene Objekt renovieren. Es entstand eine Stube, die heute als beliebter Treffpunkt für Zusammenkünfte in kleinem Kreise gilt.

Dasselbe kann von der mustergültig für Unterrichtszwecke und kirchliche Veranstaltungen hergerichteten Schlossscheune gesagt werden.

Der Text ist dem Buch von Rudolf Gallati «Interlaken – Vom Kloster zum Fremdenkurort» entnommen. Das Buch ist im Verlag Schlaefli & Maurer AG erschienen. Wir danken Autor und Verlag für die Publikationsgenehmigung.